Reklamationsordnung

Diese Reklamationsordnung regelt die Art und Weise sowie die Bedingungen für die Reklamation von Mängeln an Waren, die bei der Gesellschaft

PRINTSTEP s.r.o., mit Sitz in Jičínská 226/17, Žižkov, 130 00 Praha 3

IČ: 27947807, DIČ: CZ27947807

eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Einlage 128622

gekauft wurden.

Zustelladresse:

PRINTSTEP s.r.o., Průmyslová 1472/11, 102 00 Praha 15 - Hostivař

Telefonnummer: +420 246 082 412

Kontakt-E-Mail: [email protected]

1. Haftung des Verkäufers für Mängel

Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware bei der Übernahme keine Mängel aufweist. Das bedeutet, dass die Ware in der vereinbarten Menge, Qualität und Ausführung übergeben wird und ihr die entsprechenden Unterlagen beiliegen, die für ihre Nutzung erforderlich sind.

Als Mangel der Ware gilt insbesondere nicht der Umstand, wenn eine geringfügige Abweichung von +- 5% beim Flächengewicht des Materials, +- 5% bei den Produktabmessungen bzw. eine Farbtoleranz von Delta E*Lab = 5 auftritt.

Als Mangel der Ware gilt auch nicht die unterschiedliche Farbwiedergabe in der Realität und auf elektronischen Anzeigegeräten.

Der Mangel der Ware muss vom Käufer ohne unnötigen Verzug gerügt werden, nachdem er die Möglichkeit hatte, die Ware zu prüfen und den Mangel festzustellen. Der Mangel kann spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme der Ware gerügt werden, auch im Falle sogenannter versteckter Mängel, wobei die in Satz 2 von § 2112 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegte Frist auf diese Fälle nicht angewendet wird.

Für Käufer - Unternehmer wird auf die Ware keine Qualitätsgarantie gewährt.

2. Rechte aus mangelhafter Erfüllung

Handelt es sich bei der mangelhaften Erfüllung um eine wesentliche Vertragsverletzung, hat der Käufer nach eigener Wahl Anspruch auf:

  • Lieferung einer neuen oder fehlenden Sache
  • Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache
  • einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis
  • Rücktritt vom Vertrag.

Die Wahl gemäß dem vorherigen Absatz muss der Käufer dem Verkäufer bei der Mängelanzeige oder unverzüglich danach mitteilen. Die getroffene Wahl kann ohne Zustimmung des Verkäufers nicht geändert werden. Erfolgt die Wahl nicht unverzüglich, hat der Käufer die Rechte wie bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung.

Handelt es sich bei der mangelhaften Erfüllung um eine unwesentliche Vertragsverletzung, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis.

Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder das Recht auf Lieferung einer neuen Sache steht dem Käufer nicht zu, wenn er die Ware nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat (mit Ausnahme der in § 2110 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Fälle).

3. Wann können die Rechte aus mangelhafter Erfüllung nicht geltend gemacht werden?

Die Rechte aus mangelhafter Erfüllung stehen dem Käufer nicht zu, wenn er:

  • den Mangel vor Übernahme der Sache kannte; oder wenn
  • er den Mangel selbst verursacht hat.

Ansprüche aus der Mängelhaftung erstrecken sich außerdem nicht auf:

  • Abnutzung der Ware durch deren Gebrauch;
  • Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung der Ware, Nichteinhaltung der Anleitung, ungeeignete Pflege oder unsachgemäße Lagerung verursacht wurden.

Bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet der Verkäufer nicht für den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde.

Der Verkäufer haftet nicht für gesundheitliche Schäden von Personen bzw. Schäden am Vermögen und an der Ware, die durch unsachgemäßen Umgang oder Missbrauch der Ware bzw. durch Fahrlässigkeit verursacht werden.

4. Vorgehensweise bei Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation beim Verkäufer ohne unnötigen Verzug nach Feststellung des Mangels geltend zu machen.

Die Reklamation kann auf folgende Weise geltend gemacht werden:

  • Zur schnelleren Bearbeitung kann der Verkäufer vorab telefonisch, per E-Mail oder schriftlich informiert werden.
  • Zustellung der reklamierten Ware (nicht per Nachnahme, die der Verkäufer nicht anzunehmen verpflichtet ist) an die Adresse der Betriebsstätte: PRINTSTEP s.r.o., Průmyslová 1472/11, 102 00 Praha 15 - Hostivař

Beim Versand ist die Ware in einer geeigneten Verpackung so zu verpacken, dass es nicht zu ihrer Beschädigung oder Zerstörung kommt.

Der Ware sollte ein Kaufbeleg oder Steuerbeleg - eine Rechnung, sofern ausgestellt, oder ein anderes Dokument, das den Kauf der Ware nachweist, beigelegt werden, zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und einem Vorschlag zur Art der Lösung der Reklamation. Das Fehlen eines der oben genannten Dokumente steht einer positiven Bearbeitung der Reklamation gemäß den gesetzlichen Bedingungen nicht entgegen.

Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation gilt der Zeitpunkt, zu dem dem Verkäufer das Auftreten des Mangels angezeigt und das Recht aus der Haftung für Mängel der verkauften Sache geltend gemacht wurde.

Eingegangene Reklamationen bearbeitet der Verkäufer ohne unnötigen Verzug, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Diese Reklamationsordnung ist gültig und wirksam ab 1.6.2026